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Historie:

 

Die Geschichte der Kindertagesstätte „Lummerland“ spiegelt die gesellschaftliche Fortentwicklung der außerhäuslichen Kinderbetreuung eines halben Jahrhunderts wieder.
Bereits 1959 wurde die Einrichtung erbaut und schon damals lag die Trägerschaft in kirchlicher Hand: Die Ordensgemeinschaft „Töchter vom Heiligen Kreuz“ richtete an der Forstmannstraße drei Kindergarten- und eine Hortgruppe ein. 13 Jahre später, im Jahr 1972, wurde aus der Hortgruppe eine große altersgemischte Gruppe, die 10 Kindergarten-Tageskinder und 10 Hortkinder beherbergte. 1987 wurde aus dem Kindergarten eine Kindertagesstätte, vier Jahre später übernahm die katholische Kirchengemeinde St. Ludgerus die Trägerschaft.
Die 90er Jahre brachten eine Rundum-Erneuerung: Der neue Träger modernisierte Anfang der 90er Jahre die gesamte Einrichtung – zunächst die Außenanlagen (1992-1993), dann die Räumlichkeiten im Inneren des Gebäudes (1993-1994).

Zum 40jährigen Bestehen im Jahr 1999 bekam die Tageseinrichtung auch einen neuen Namen: Sie wurde auf den Namen „Lummerland“ getauft. Seit Mai 2001 konnte pro Gruppe drei weiteren Kindern ein Tagesplatz angeboten werden.
Im August 2007 wurde die Finanzierung der Hortplätze eingestellt, da diese Kinder nun die Möglichkeit hatten, die offenen Ganztagsschulen zu besuchen. Am 1. August 2007 ging die Kindertagesstätte in die Trägerschaft des KiTa Zweckverbands über. Aus der Hortgruppe wurde eine Integrative Gruppe, 5 Kinder mit einer Beeinträchtigung und 10 Kinder ohne Beeinträchtigung besuchten diese Gruppe bis 2015. Diese Gruppenform lief im Jahr 2015 aus.  Das Finanzierungssystem für die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas wurde umgestellt. Im Zuge der Inklusion wird nun allen Kindern ermöglicht, von Anfang die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe zu bekommen. Die Integrative gruppe wurde umgewandelt in eine U3 gruppe, die bis heute Bestand hat.

Somit finden Sie zur Zeit auf Lummerland, drei Gruppen für Kinder ab 3 Jahren bis zur Schulpflicht und eine Gruppe ab 2 Jahren bis zur Schulpflicht.

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